Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizinische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Durchführungvon Untersuchungen zur Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers sind in § 11 der FeV geregelt. Insbesondere für Berufskraftfahrer gelten besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung.
Die FeV bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörden bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers
- zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen - die Vorlage eines Gutachtens anordnen kann.
Die Behörde bestimmt auch ob das Gutachten von einem für die Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikationerteilt werden soll. Folgende Ärzte erfüllen die geforderte
Qualifikation:
- Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung
- Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
- Facharzt für Rechtsmedizin
- Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Facharzt mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation"
Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet Untersuchungen und Begutachtungen unterschiedlichen Inhalts und durch unterschiedlichqualifizierte Ärzte:
- Sehtest
- augenärztliche Untersuchung
- ärztliche Begutachtung
- Begutachtung auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörden
- betriebs- oder arbeitsmedizinische Gutachten mitleistungspsychologischer Untersuchung
- medizinisch-psychologisches Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung